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Ingenieurbüro für Technische Dokumentation Frank Randig

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Betreiberpflichten

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die entscheidende Verordnung für den Betrieb von Arbeitsmitteln (z.B. Maschinen). Sie regelt u.a. die Mindestanforderungen zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, sowie die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Wird der Betreiber zum Hersteller von Maschinen gelten neben den Betreiberpflichten auch die Herstellerpflichten!

Vom Betreiber zum Hersteller!
EIGENHERSTELLER
Die Maschinenrichtlinie setzt den Betreiber, der sich eine Maschine für die eigene Verwendung komplett herstellt dem Hersteller gleich (Eigenhersteller). Dies gilt auch, wenn der Betreiber 2 Teilmaschinen zu einer Gesamtanlage verkettet.
UMBAU VON MASCHINEN – WESENTLICHE VERÄNDERUNG
Jeder Umbau ist abhängig vom Umfang der Änderungen differenziert zu betrachten. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, muss die Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Stand der Technik durchlaufen. Die Maschine ist dann, wie eine neue Maschine zu betrachten!

Grundpflichten des Arbeitgebers*

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen:
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV 03.02.2015 Abschnitt 2, §3 (1)).

Sicherheit durch Betriebsanweisungen:
Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen (BetrSichV 03.02.2015 Abschnitt 2, §12 (2)).

* Angaben auszugsweise, vollständige Grundpflichten siehe BetrSichV.
 

Unsere Leistungen:

  • Überprüfung Sicherheitsstatus, Ausarbeitung Maßnahmenkatalog
  • Durchführung und Dokumentation Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung Schutzmaßnahmen
  • Ausarbeitung Betriebsanweisungen

Kontaktieren Sie uns

Mobil: +49 174 4719506
Mail: f.randig@docuexpert.de

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gemäß Telemediengesetz (TMG) [mehr]


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